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Neu Dokument-ID: 1086836

Hannelore Genseberger | Muster | Formular

7.9 Beispiel Qualitätssicherung-Evaluierung

Qualitätssicherung

OK

Worauf Sie achten sollten!

Ja

Nein

Ein Hygieneplan ist vorliegend und wird laufend aktualisiert (Hygienerichtlinien/-standards, Reinigungs- und Desinfektionspläne, Hygienedokumentationsvorlagen uw)

 

Der Hygieneplan beschreibt gesetzte Initiativen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und ist laufend aktuell zu halten.

Ein Hygieneorganigramm ist vorliegend.

 

Das Hygieneorganigramm bildet die Verantwortlichkeiten ab. Es ist gesichert, dass alle Bereiche in das interne Hygienemanagement integriert sind.

Die Verantwortungen und Aufgaben im Hygieneteam sind geregelt.

 

Es liegen entsprechende Stellen- bzw Funktionsbeschreibungen vor.

KH

PH

  • KH Hygieniker (Hygienebeauftragter Arzt)
  • Hygienefachkraft
  • Hygienekontaktpersonen
  • Externer/e Experte/in
  • Interne Hygieneverantwortliche/r
  • Hygienekontaktpersonen

Entsprechende Zeitressourcen stehen der Stelle/Funktion entsprechend der Strukturqualität der Einrichtung (Anzahl der Patienten/innen/Bewohnern/innen, Zielausrichtung des Hauses, interne Leistungen, externe zugekaufte Leistungen uw) ausreichend zur Verfügung.

 

Die Zeitressourcen orientieren sich anhand der Leitlinie des Bundesministeriums - ProHyg 2.0, sind ausgewiesen und werden dokumentiert.

Qualifikation und Kompetenzen von Hygieneverantwortlichen sind gesichert.

 

Aus- und Weiterbildungen nach den Vorgaben des GuKG werden von den Verantwortlichen besucht.

Einschlägige Fortbildungen werden regelmäßig, dem Bedarf angepasst, besucht.

Interne Hygieneschulungen werden nachweislich für alle Mitarbeiter*innen im Haus durch kompetentes Personal durchgeführt.

 

Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und regelmäßige Wissensvermittlung sichern die korrekte Umsetzung festgelegter Maßnahmen und sind bei Neueinstellung, bzw mindestens 1x jährlich, von allen Mitarbeitern/innen zu besuchen.

Der Schulungsprozess endet mit einer nachweislichen Wirksamkeitsprüfung durch kompetentes Personal.

Der Schulungsplan entspricht dem Wissensbedarf der Mitarbeiter/innen und wird bereichsbezogen geplant.

 

Der Schulungsplan orientiert sich nach den Wissensdefiziten, aktuellen Themen und Schulungswünschen der Mitarbeiter/innen und soll die Kompetenz der Mitarbeiter/innen im Bereich „Hygiene“ sichern.

Mitarbeiter/innen, Praktikanten/innen, Zivildiener uw werden vor Aufnahme der Tätigkeit sowie einmal jährlich in den wesentlichen gesetzlich geregelten Agenden der angewandten Hygiene unterwiesen:

  • Gesundheitliche Anforderung
  • Umgang mit gefährlichen und biologischen Arbeitsstoffen – Vorgangsweise bei Zwischenfällen
  • Vorgangweise bei Auftreten von Infektionen nach dem Epidemie-Gesetz
  • …

 

Die gesetzlich vorgegebenen Unterweisungen werden entsprechend den Anforderungen durchgeführt und dokumentiert.

Jour fix mit der Führung finden regelmäßig statt und werden protokolliert.

 

Die Kommunikation zwischen Stabstelle/-funktion und Führung sichert den Bericht- und Informationstransfer und dient als Führungsinstrument.

Hygienegruppenbesprechungen finden regelmäßig statt und werden protokolliert.

 

Das Multiplikatoren/innentreffen sichert die Wirksamkeit der Hygiene in allen Bereichen, deren Protokollierung dient dem Informationstransfer an alle Bereiche – zu allen Mitarbeiter/innen

Ein Jahresprüfplan (Hygieneüberwachungsplan) zu den hygienetechnischen Untersuchungen sowie hygienerelevanten Evaluierungen (Hygienevisiten) wurde erstellt und werden standardisiert umgesetzt.

 

Ermöglicht bewertbare Ergebnisqualitäten anhand von objektiven, verifizierbaren Parametern zur weiteren Steuerung von Hygienequalitäten.

Befunde, Berichte und Gutachten zum Hygieneüberwachungsplan liegen vollständig vor.

 

Die erbrachten Dokumente sind Teil der nachweislichen Qualitätssicherung im Bereich der Hygiene.

Hygienevisiten werden anhand von standardisierten Kriterien, regelmäßig durchgeführt.

 

Hygienevisiten sind dazu da, um kritische Punkte und Abweichungen von ‚Hygiene-Normen‘ zu erkennen und um, entsprechend den internen sowie externen Vorgaben, ggf Maßnahmen zur Mängelbehebung einzuleiten.

Hygienevisiten durch externe Experten ermöglicht die ‚Beleuchtung blinder Flecken‘.

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