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Neu Dokument-ID: 1035596

Hannelore Genseberger | Muster | Formular

6.3.2 Methoden zur Evaluierung der Prozessqualität

Qualitätssicherung

OK

To do

Anmerkung

Ein Hygieneplan ist vorliegend und wird laufend aktualisiert.

 

 

Der Hygieneplan beschreibt gesetzte Initiativen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und ist laufend aktuell zu halten.

Ein Hygieneorganigramm bildet die Aufbauorganisation zur Hygiene ab.

 

 

Das Hygieneorganigramm bildet die Verantwortlichkeiten ab. Es ist gesichert, dass alle Bereiche involviert sind.

Die Verantwortungen und Aufgaben im Hygieneteam sind geregelt.

 

 

Es liegen entsprechende Stellen- bzw Funktionsbeschreibungen vor.

Bei externer Inanspruchnahme sind die Aufgaben und Umfang vertraglich geregelt.

KH

PH

  • KH Hygieniker (Hygienebeauftragter Arzt)
  • Hygienefachkraft
  • Hygienekontaktpersonen
  • Externe/r Expert/in
  • Interne Hygieneverantwortliche
  • Hygienekontaktpersonen

 

Entsprechende Zeitressourcen stehen entsprechend der Stelle/Funktion ausreichend zur Verfügung.

 

 

Die Zeitressourcen orientieren sich nach ProHyg 2.0, sind ausgewiesen und werden dokumentiert.

Qualifikation und Kompetenz von Hygieneverantwortlichen sind gesichert.

 

 

Ausbildungen nach den Vorgaben des GuKG wurden von den Verantwortlichen besucht.

Einschlägige Fortbildungen werden zumindest 1x jährlich absolviert.

Bei externen Experten liegen die Qualifikationsnachweise auf.

Hygieneschulungen und -unterweisungen werden nachweislich für alle Mitarbeiter/innen im Haus durchgeführt.

 

 

Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und regelmäßige Wissensvermittlung sichern die Umsetzung und Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen und sind bei Neueinstellung bzw 1x jährlich von allen Mitarbeiter/innen zu besuchen.

Der Schulungsplan entspricht dem Bedarf der Wissensvermittlung.

 

 

Der Schulungsplan orientiert sich nach den Wissensdefiziten, aktuellen Themen und Schulungswünschen der Mitarbeiter und soll die Kompetenz im Bereich der „Hygiene“ sichern.

Mitarbeiter/innen werden vor Aufnahme der Tätigkeit sowie einmal jährlich in den wesentlichen gesetzlich geregelten Agenden der angewandten Hygiene unterwiesen, zB:

  • Leitlinie Gesundheitliche Anforderungen an Personen bei Umgang mit Lebensmitteln (gilt für Mitarbeiter/innen, welche mit den Speisen oder der Manipulation mit offenen Lebensmitteln betraut sind)
  • Umgang mit gefährlichen und biologischen Arbeitsstoffen
  • …

 

 

Die gesetzlich vorgegebenen Unterweisungen werden entsprechend den Anforderungen durchgeführt und dokumentiert.

Eine Wirksamkeitskontrolle wird anhand einer Kompetenzprüfung nachweislich durchgeführt.

Hygieneteamsitzungen finden regelmäßig statt und werden protokolliert.

 

 

Das Multiplikator/innentreffen sichert die Wirksamkeit und Durchdringung der Hygiene in allen Bereichen, deren Protokollierung dient dem Informationstransfer an alle Mitarbeiter/innen im jeweiligen Bereich.

Ein Hygieneüberwachungsplan wurde erstellt und wird umgesetzt.

 

 

Die Umsetzung des Hygieneüberwachungsplanes sichert objektive Ergebnisqualitäten.

Befunde, Berichte und Gutachten zum Hygieneüberwachungsplan liegen vollständig und durchgängig vor.

 

 

Die erbrachten Dokumente sind Teil der nachweislichen Qualitätssicherung.

Hygienevisiten (Hygiene-Status-Analysen) werden regelmäßig durchgeführt.

 

 

Hygienevisiten sind dazu da, um kritische Punkte zu erkennen, Bewusstsein direkt „vor Ort“ zu schaffen und entsprechend den internen Vorgaben Maßnahmen zur Mängelbehebung einzuleiten.

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