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6.4 Abrechnung in PV-Gemeinschaftsanlagen
Die Abrechnung hat nach einem definierten System in Viertelstunden-Messwerten zu erfolgen. Der Netzbetreiber erfasst relevante Werte für die Abrechnung, darunter Verbrauchsdaten der einzelnen Teilnehmer, Erzeugungswerte der PV-Gemeinschaftsanlage und saldiert nach dem definierten Aufteilungsschlüssel. Für den produzierten PV-Strom aus der PV-Gemeinschaftsanlage fallen keine Netzentgelte an, da der Strom nicht aus dem Stromnetz bezogen wird. Auch daran anknüpfende Kosten wie der Ökostromförderbeitrag entfallen, was die ökonomischen Vorteile des Modells ausmacht. Für den notwendigen Netzbezug werden den einzelnen Teilnehmern neben dem Energiepreis die Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben über das Energieversorgungsunternehmen verrechnet.