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Redaktion FORUM Media | Glossar

Außerbetriebliche Einkünfte

Zu den außerbetrieblichen Einkünften zählen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) und sonstige Einkünfte iSd § 29 EStG. Zu den sonstigen Einkünften gehören Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen, Einkünfte aus Spekulationsgeschäften, Einkünfte aus gelegentlichen Leistungen (beispielsweise einmalige Vermittlungsprovisionen), bestimmte laufend anfallende Renten sowie Funktionsbezüge. Bei den außerbetrieblichen Einkünften wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Eine Einkommensteuererklärung ist nur in bestimmten Fällen verpflichtend einzureichen, insbesondere bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und bei sonstigen Einkünften (ausgenommen Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen). Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen müssen im Fall der Endbesteuerung nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden.