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Albert Scherzer | Glossar

Betriebskosten

Betriebskosten sind alle regelmäßig anfallenden Ausgaben, die notwendig sind, um ein Gebäude, dessen technische Anlagen und insbesondere eine darauf installierte Photovoltaikanlage (PV-Anlage) funktionsfähig und sicher zu betreiben. Dazu zählen neben Versicherung, Wartung, Reinigung und Überwachung der PV-Anlage auch Kosten für Netzanschluss, Zählermiete, Datentransfer, Anlagenüberwachung, eventuelle Entstörungsdienste und der Austausch von Verschleißteilen. Bei gemeinschaftlich genutzten Anlagen, etwa in Mehrparteienhäusern, sind zusätzlich Aufwendungen für Messkonzepte, Verrechnungseinrichtungen, Energieverteilung und Verwaltung zu berücksichtigen. In Österreich regelt die Betriebskostenverordnung (BKVO) die Umlagefähigkeit bei Mietobjekten; für Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) maßgeblich. Betriebskosten unterscheiden sich klar von Investitions- oder Modernisierungskosten. Während letztere der Vermögensbildung dienen, decken Betriebskosten den laufenden Erhalt. Wartungsverträge sollten Serviceintervalle, Reaktionszeiten, Dokumentationspflichten und Versicherungsdeckung festlegen. Für PV-Anlagen kann auch der Eigenverbrauch anteilig als Kostenfaktor relevant werden, wenn etwa Allgemeinstrom oder gemeinschaftlicher Energieverbrauch verrechnet wird. Eine transparente Aufschlüsselung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Stromerlöse an einzelne Eigentümer verteilt werden oder steuerrechtliche Unternehmerfragen (Umsatzsteuer, Einkünfte aus Gewerbebetrieb) auftreten.