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6.2 Betriebsmodelle von PV-Gemeinschaftsanlagen
Wie auf der Informationsplattform für PV-Gemeinschaftsanlagen ersichtlich, kann bei PV-Gemeinschaftsanlagen zwischen drei verschiedene Betriebsmodelle unterschieden werden.
PV-Anlage als Beitrag zur Infrastruktur
Finanziert und betrieben wird bei diesem Geschäftsmodell die PV-Anlage durch den Gebäudebesitzer. Dieser stellt den Haubewohnern anteilige kostenlose Stromkontingente der PV-Anlage zur Verfügung. Bei Genossenschaftswohnungen kann die PV-Anlage auch über den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) finanziert werden. Das PV-Bezugsrecht wird in diesem Fall als Infrastrukturausstattung des Hauses gesehen. Positiv anzumerken ist, dass bei diesem Geschäftsmodell der ökonomische Vorteil des Eigenverbrauchs den Allgemeinanlagen, darunter beispielsweise Ganglicht, zugutekommt und dadurch die Betriebskosten gesenkt werden, der Organisationsaufwand für Vertragsgestaltung mit Mieter oder Abrechnung ist jedoch sehr gering. Die Erlöse aus der Überschusseinspeisung erhält jedoch der Anlagenbetreiber. Nachteilig für den Anlagenbetreiber können etwaige Nutzungseinschränkungen am Dach sein.