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Bewilligungspflicht
Für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage sind in der Regel behördliche Bewilligungen (nach den landesgesetzlichen Bauordnungen bzw Baugesetzen, nach den landesgesetzlichen Raumordnungsgesetzen, nach den landesgesetzlichen Naturschutzgesetzen, nach den landesgesetzlichen elektrizitätsrechtlichen Gesetzen sowie nach der Gewerbeordnung) einzuholen. Die zuständige Behörde hat der Errichtung der Photovoltaikanlage mit Erlassung eines Bescheids samt Bekanntgabe allfälliger Auflagen die Genehmigung zu erteilen oder diese zu untersagen. Erst nach Zustellung eines positiven Bescheides kann mit der Errichtung der Anlage begonnen werden.