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Bürgergemeinschaft
Die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist eine der drei Arten der Energiegemeinschaften. Sie darf sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber im gesamten Bundesgebiet Österreichs erstrecken. Es ist ihr nur erlaubt, Strom oder elektrische Energie zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen. Die Mitglieder einer Bürgerenergiegemeinschaft dürfen Privatpersonen oder Rechtspersonen sein. Auch Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen an den Bürgerenergiegemeinschaften teilnehmen, allerdings dürfen sie keine Kontrolle dort ausüben. Eine Bürgerenergiegemeinschaft soll dazu beitragen, das Bewusstsein für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu erhöhen sowie zur Förderung der Beteiligung der Gemeinden in Österreich beizutragen. Wenn sich die Bürgerenergiegemeinschaft über drei Konzessionsgebiete erstreckt, muss mit jedem einzelnen Netzbetreiber ein Vertrag „Betrieb einer Energiegemeinschaft“ abgeschlossen werden.