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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.2 Elektrizitätsrecht und Naturschutzrecht

Nach dem Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 (kurz: K-ElWOG) ist keine elektrizitätswirtschaftliche Genehmigung und Anzeige notwendig für Photovoltaikanlagen auf bestehenden baulichen Anlagen, die anderen bundesrechtlichen Vorschriften unterliegen. sowie für Photovoltaikanlagen mit einer elektrischen Engpassleistung bis 500 kW.

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