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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6.2 Elektrizitätsrecht und Naturschutzrecht

Grundsätzlich bedarf im Bundesland Steiermark die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage mit einer installierten elektrischen Engpassleistung von mehr als 1.000 kWp einer elektrizitätsrechtlichen Genehmigung nach § 5 Abs 2 Z 5 Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005 (kurz: Stmk ElWOG 2005).

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