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Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften nach dem ElWG 2025 sind rechtlich organisierte Zusammenschlüsse zur gemeinschaftlichen Erzeugung, Nutzung, Speicherung und Weitergabe von elektrischer Energie. In Österreich werden zwei Formen von Energiegemeinschaften unterschieden: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften. Beide sind als eigene Rechtspersonen ausgestaltet und dienen der gemeinsamen energiewirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder. Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist eine Rechtsperson, die elektrische Energie erzeugt, verbraucht, speichert oder verkauft, im Bereich der Aggregierung tätig ist oder Energiedienstleistungen für ihre Mitglieder erbringt. Die Kontrolle über die Bürgerenergiegemeinschaft liegt bei ihren Mitgliedern oder Gesellschaftern gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist die gemeinschaftliche Teilnahme am Elektrizitätsmarkt und die aktive Einbindung der Mitglieder in energiewirtschaftliche Prozesse. Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist eine Rechtsperson, die den Zweck verfolgt, innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Netzbenutzer räumlich im gesetzlich definierten Nahebereich angesiedelt sind. Der Fokus liegt auf der lokalen oder regionalen Nutzung erneuerbarer Energie und der unmittelbaren Versorgung der beteiligten Mitglieder. Energiegemeinschaften ermöglichen damit eine gemeinschaftliche Organisation von Energieerzeugung und -nutzung und stellen einen rechtlich geregelten Rahmen für kooperative Energieformen dar.