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3 Länderspezifische Anforderungen
Die Kompetenzverteilung des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) bringt es mit sich, dass neben den in die Kompetenzen des Bundes fallenden Materiengesetzen auch die jeweiligen Landesbestimmungen zu berücksichtigen sind. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen sind dies insbesondere die jeweiligen Bauordnungen, Raumordnungsgesetze, Naturschutzgesetze und elektrizitätsrechtliche Bestimmungen. All diese Materiengesetze fallen gemäß der Kompetenzverteilung des B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Länder. Das bedeutet, dass jedes Bundesland für sich isoliert betrachtet Regelungen für Photovoltaikanlagen erlassen kann bzw muss.