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Dokument-ID: 1123420
4 Netzzugangs- und Energieliefervertrag
Durch die Liberalisierung des Strommarkts im Jahr 2001 sind die Bereiche Netz und Lieferung im Strommarkt getrennt worden. Daher müssen Stromkunden heutzutage zwei getrennte Verträge im Zuge der PV-Anlagenerrichtung abschließen, einen Netzzugangsvertrag mit dem Verteilnetzbetreiber und einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten.