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Netzzutrittsentgelt
Das Netzzutrittsentgelt ist eine einmalige Gebühr, die für den erstmaligen Anschluss an das Stromnetz oder für eine wesentliche Änderung eines bestehenden Anschlusses (zB Leistungserhöhung) erhoben wird. Es deckt jene Aufwendungen des Netzbetreibers ab, die unmittelbar mit der Herstellung oder Verstärkung des Anschlusses verbunden sind – etwa das Verlegen von Kabeln vom bestehenden Netz zum Objekt, den Einbau von Anschlusssicherungen oder Anpassungen an Transformatorenstationen. Dieses Entgelt ist auf transparente Weise darzulegen und darf nur angemessene, marktübliche Kosten enthalten. In Österreich ist das Netzzutrittsentgelt gesetzlich geregelt und muss von Netzbenutzern einmalig bezahlt werden, wenn ein neuer Netzanschluss hergestellt oder die Anschlussleistung erhöht wird. Die genaue Höhe wird individuell ermittelt und orientiert sich am tatsächlichen Aufwand. Viele Netzbetreiber veröffentlichen Richtwerte oder Pauschalen für typische Standardanschlüsse, um Kunden eine Orientierung zu geben (zum Beispiel abhängig von der Ampere-Größe des Hausanschlusses). Trägt der Anschlusswerber bestimmte Kosten selbst – etwa indem er auf eigene Rechnung eine Zuleitung verlegen lässt – reduziert sich das vom Netzbetreiber verrechnete Netzzutrittsentgelt entsprechend. Im Unterschied zu anderen Netzentgelten unterliegt dieser Posten keiner einheitlichen Tarifierung durch die Regulierungsbehörde, sondern wird fallbezogen kalkuliert. Die rechtliche Basis findet sich im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Für den Kunden bedeutet das Netzzutrittsentgelt, dass die einmaligen Investitionen für den physischen Netzanschluss fair zwischen ihm und dem Netzbetreiber aufgeteilt werden.