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Albert Scherzer | Glossar

Ordentliche Verwaltung

Unter ordentlicher Verwaltung versteht man jene Maßnahmen, die der laufenden Erhaltung, Nutzung und Bewirtschaftung eines Gebäudes dienen und dem wirtschaftlichen Interesse aller Eigentümer entsprechen. Dazu zählen insbesondere Wartung, Reinigung, Versicherung, Abschluss von Serviceverträgen sowie kleinere Instandsetzungen. Im Kontext von Photovoltaikanlagen umfasst die ordentliche Verwaltung etwa die regelmäßige Kontrolle der Anlage, den Austausch defekter Komponenten, die Anpassung von Versicherungen, die Datenauswertung über Monitoring-Systeme oder die Koordination der Reinigung. Nach dem österreichischen Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) können solche Maßnahmen mehrheitlich beschlossen werden. Größere Veränderungen, etwa Erweiterungen oder neue Nutzungsmodelle, fallen hingegen unter außerordentliche Verwaltung und erfordern qualifizierte Mehrheiten. In der Praxis ist die Abgrenzung entscheidend für Beschlussfähigkeit und Kostenumlage. Auch steuerlich ist die Verwaltungstätigkeit relevant, etwa bei gemeinschaftlicher Stromvermarktung. Transparente Protokolle, Jahresabrechnungen und technische Prüfberichte (zB Thermographie, Ertragsanalyse) sind wesentliche Bestandteile einer ordnungsgemäßen Verwaltung.