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1.4 Programm „Stromerzeugung in Insellage“
Wer wird gefördert?
Betrieb, sonstige unternehmerisch tätige Organisation, Verein, konfessionelle Einrichtung
Förderbedingungen
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (zB Berghütten). Förderungsfähige Anlagen(teile) sind zB Photovoltaikanlagen und elektrische Energiespeicher. Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.