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RED III
RED III (Renewable Energy Directive III) ist die dritte Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien. Sie trat Ende 2023 in Kraft und setzt neue, ambitionierte Vorgaben: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch EU-weit mindestens 42,5 % betragen (statt 32 % zuvor). Ein Wert von 45 % wird als anzustrebendes Ziel genannt. Damit verlangt RED III deutlich verstärkte Anstrengungen beim Ausbau von Windkraft, Solarenergie, Bioenergie & Co., um die Klimaziele des EU-Pakets „Fit for 55“ zu erreichen. Neben den erhöhten Quoten enthält RED III Maßnahmen zur Beschleunigung des Ökostrom-Ausbaus. Genehmigungsverfahren für Anlagen der erneuerbaren Energien sollen erheblich vereinfacht und verkürzt werden. Auch sektorale Unterziele steigen: In den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr müssen die Mitgliedstaaten den Einsatz erneuerbarer Energien stärker ausbauen als bisher vorgesehen. RED III erleichtert zudem länderübergreifende Projekte und verschärft die Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie (Biomasse, Biokraftstoffe), um sicherzustellen, dass erneuerbare Energieträger eine hohe Treibhausgaseinsparung erreichen. Für Österreich bedeutet RED III, dass nationale Regelungen – etwa das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) – an die neuen EU-Vorgaben angepasst werden. Österreich hat bereits ambitionierte eigene Ziele (100 % Ökostrom bis 2030) und liegt damit im Einklang mit den EU-Zielen. Dennoch fordert RED III auch hier, verbleibende Hürden im Genehmigungsprozess weiter abzubauen und den Ausbau der erneuerbaren Energien noch zu beschleunigen. Insgesamt bildet RED III einen europaweiten Rahmen, um den Anteil erneuerbarer Energien deutlich zu erhöhen und damit Klimaschutz sowie die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern voranzubringen.