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Albert Scherzer | Glossar

Right-To-Plug

Right-To-Plug bezeichnet das Recht, an einem eigenen Stellplatz in einer Wohnhausanlage eine private E-Ladestation zu installieren, ohne dass andere Miteigentümer dies dauerhaft verhindern können. In Österreich wurde dieses Recht 2022 durch eine Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) eingeführt, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern zu erleichtern. Früher bedurfte es im Wohnungseigentum meist der einstimmigen Zustimmung aller Miteigentümer, um etwa in einer Tiefgarage eine persönliche Elektroauto-Ladestation nachträglich zu errichten. Dies erwies sich oft als große Hürde für Elektromobilität im Wohnbau. Durch das Right-To-Plug gilt nun eine so genannte Zustimmungsfiktion: Wohnungseigentümer, die eine Ladestation auf ihrem Parkplatz errichten wollen, müssen dies allen übrigen Eigentümern schriftlich mitteilen. Wenn innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch erfolgt, gilt die Zustimmung aller als erteilt – es ist also keine aktive Einwilligung mehr erforderlich, Schweigen wird als Zustimmung gewertet. Die neue Regelung greift für normgerechte Einzelladestationen mit üblichen Ladeleistungen (in der WEG-Novelle definiert: bis ca 5,5 kW dreiphasig oder 3,7 kW einphasig), was für den Alltagsbedarf eines Elektroautos in der Regel ausreicht. Für leistungsstärkere Ladeeinrichtungen bleibt weiterhin entweder die ausdrückliche Zustimmung aller oder ein Gerichtsverfahren notwendig. Insgesamt stellt das Right-To-Plug einen Paradigmenwechsel dar: Es erleichtert einzelnen Wohnungseigentümern den Zugang zur Elektromobilität erheblich, indem bürokratische Barrieren abgebaut wurden und das Nachrüsten von Ladeinfrastruktur im Bestand deutlich vereinfacht wird.