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Dokument-ID: 1123373
3.6.1 Baurecht
Je nach Brutto-Fläche und Höhe ist im Bundesland Steiermark die Photovoltaikanlage aus baurechtlicher Sicht entweder meldepflichtig, baubewilligungspflichtig im vereinfachten Verfahren oder generell baubewilligungspflichtig. Abgestellt wird dabei auf die Brutto-Fläche der Photovoltaikanlage sowie auf die Höhe der Photovoltaikanlage und ihrer Teile.