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Systemnutzungsentgelte
Systemnutzungsentgelte (oft auch Netzentgelte genannt) umfassen alle Gebühren, die für die Nutzung des Stromnetzes anfallen. Sie werden vom Stromnetzbetreiber erhoben und sind vom Regulator (in Österreich die E-Control) festgelegt. Diese Entgelte decken sämtliche Kosten, die mit Bau, Betrieb, Erhaltung und Service des Stromnetzes verbunden sind, und erscheinen auf der Stromrechnung getrennt vom eigentlichen Energiepreis. Zu den Systemnutzungsentgelten zählen insbesondere: das Netznutzungsentgelt (für Betrieb und Ausbau des Netzes), das Netzverlustentgelt (für Energieverluste im Netz), das Entgelt für Messleistungen (Kosten für Zähler, Ablesung und Messdatenverwaltung), das Netzbereitstellungsentgelt (einmalige Kapazitätsbereitstellungsgebühr bei Anschluss), das Systemdienstleistungsentgelt (für Netzstabilisierungsmaßnahmen) und das Netzzutrittsentgelt (einmalige Anschlussgebühr). Zusätzlich können Entgelte für sonstige Leistungen anfallen (zB Mahnspesen oder Wiederanschaltung nach einer Abschaltung). Die genaue Höhe der Systemnutzungsentgelte wird in Österreich jährlich durch Verordnung (Systemnutzungsentgelte-Verordnung) festgesetzt und kann je nach Netzebene und Bundesland variieren. Für Endverbraucher machen die Systemnutzungsentgelte einen erheblichen Anteil an den Stromkosten aus – sie stellen sicher, dass der Netzbetreiber für Infrastruktur und Dienstleistungen fair entlohnt wird. Gleichzeitig sind sie reguliert, um einen effizienten und kostentransparenten Netzbetrieb zu gewährleisten. Zusammen mit Steuern und Abgaben bilden die Systemnutzungsentgelte den Anteil der Stromrechnung, der unabhängig vom gewählten Stromlieferanten anfällt.