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Unwirtschaftliche Gebarung
Unter dem Begriff „Gebarung“ ist in Österreich die Haushaltsführung zu verstehen. Hingegen versteht man unter dem Begriff „unwirtschaftlich“, dass sich der Schuldner in wirtschaftlicher Sicht falsch verhalten hat. Unter dem Begriff „unwirtschaftliche Gebarung“ versteht man einen übermäßigen Eigenkonsum, welcher über die eigenen finanziellen Mittel hinausgeht. Eine unwirtschaftliche Gebarung kommt in der Regel durch den Abschluss unnötiger Verträge, Versicherungen usw zustande. In der Praxis spielt meist das Nichterkennen von Zahlungsschwierigkeiten seitens des Schuldners eine große Rolle. Auch ist in § 56 Abs 2 Gemeindehaushaltsordnung (GHO) der Begriff der unwirtschaftlichen Gebarung vorgesehen, wonach bestimmte andere Einnahmen und Ausgaben nur dann vorschlagsunwirksam verrechnet werden dürfen, wenn hierdurch weder eine unwirtschaftliche Gebarung begünstigt noch eine Verschleierung der Rechnungslegung herbeigeführt werden kann.