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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.10.5 Verpflichtung der Bauherren bzw Arbeitgeber

Der Bauherr ist für die Einhaltung der Vorschriften des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) verantwortlich. Er kann diese Verpflichtung zur Gänze an einen Projektleiter mit dessen Zustimmung übertragen. Planer und Ausführende haben eine Warn- und Hinweispflicht gegenüber dem Bauherrn. Wenn der Bauaufzug von mehreren Unternehmen benutzt wird, muss der Bauherr bzw dessen Baustellenkoordinator oder die örtliche Bauaufsicht die Koordination zwischen den Gewerken sicherstellen.

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