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Redaktion FORUM Media | Glossar

WGG

Die Abkürzung „WGG“ steht für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Es ist am 31. März 1979 in Österreich in Kraft getreten. Es sieht einerseits Regelungen, die die Gemeinnützigen Bauvereinigungen selbst betreffen, und andererseits Bestimmungen, welche die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinnützigen Bauvereinigung und den Mietern betreffen, vor. Auch sind eigene Regelungen über die Mietzinsbildung im WEG enthalten. Das WGG regelt auch, dass weite Teile des Mietrechtsgesetz (MRG) auf Miet- und Nutzungsverhältnisse mit Gemeinnützigen Bauvereinigungen anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass neben den vorrangigen Bestimmungen des WGG viele Bestimmungen des MRG anzuwenden sind, wenn man ein Mietverhältnis mit einer Gemeinnützigen Bauvereinigung abschließt.