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1.6.3 Zusammenfassung
Die Bestimmungen über Wärmepumpen in rechtlichen Regelwerken stehen weitestgehend in enger Verknüpfung mit Heizungsanlagen, wenn die Wärmepumpe als Energieerzeuger zur Übertragung der gewonnenen Wärme auf ein System zur Erzeugung von Raumwärme dient. Die vom Betreiber wahrzunehmenden Verpflichtungen zur regelmäßigen Überprüfung sind daher auch in den in die Kompetenz der Bundesländer fallenden Gesetzen und Verordnungen über Heizungsanlagen verankert und können durchaus unterschiedlich gestaltet sein, insbesondere in Bezug auf die Intervalle der Überprüfungen bzw Inspektionen.