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Albert Scherzer | Glossar

Kleinsterzeugungsanlage

Eine Kleinsterzeugungsanlage ist eine besonders kleine Stromerzeugungsanlage, deren Engpassleistung in Summe höchstens 800 W bzw 0,8 kW pro Anlage eines Netzbenutzers beträgt. In der Praxis handelt es sich meist um kleine Photovoltaikanlagen, die als Balkonkraftwerk, Balkon-PV, Mini-PV oder Plug-in-PV bezeichnet werden. Solche Systeme bestehen üblicherweise aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Befestigung und einer Verbindung mit der elektrischen Anlage des Gebäudes. Der erzeugte Strom wird vorrangig unmittelbar im Haushalt verbraucht. Dadurch muss weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Übersteigt die momentane Erzeugung den eigenen Verbrauch, kann überschüssige Energie in das Netz fließen, sofern kein Speicher oder eine andere Verbrauchseinrichtung den Strom aufnimmt. Für eine Kleinsterzeugungsanlage ist grundsätzlich keine vorherige Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Der Netzbetreiber muss jedoch mindestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme verständigt werden. Wird die Leistungsgrenze überschritten, gelten weitergehende Vorgaben für den Netzzugang. Auch eine kleine Anlage muss die technischen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere eine selbsttätig wirkende Freischalt- bzw Entkupplungseinrichtung, die bei einer Netzstörung eine sichere Trennung vom Stromnetz gewährleistet. Vor allem bei älteren Elektroinstallationen sollte geprüft werden, ob Leitungen, Steckverbindungen und Sicherungen für die zusätzliche Einspeisung geeignet sind. Bei Miet- oder Eigentumswohnungen können außerdem die Zustimmung des Eigentümers, wohnrechtliche Vorgaben und bauliche Anforderungen zu beachten sein. Die vereinfachten Regeln für Kleinsterzeugungsanlagen sollen den Zugang zur eigenen Stromproduktion erleichtern. Die geringe Leistung bedeutet jedoch nicht, dass Montage, elektrische Sicherheit, Windlasten oder Brandschutz vernachlässigt werden dürfen.