© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1286110

Albert Scherzer | Glossar

PPA-Agreement

PPA-Agreements sind vertragliche Vereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von Strom zwischen einem Stromerzeuger und einem Abnehmer. Die Abkürzung PPA steht bereits für „Power Purchase Agreement“, weshalb die Bezeichnung „PPA-Agreement“ sprachlich eigentlich eine Wiederholung enthält. Im deutschsprachigen Energiemarkt werden dennoch häufig die Begriffe PPA, PPA-Vertrag oder PPA-Agreement verwendet. Bei Photovoltaikprojekten verpflichtet sich der Betreiber einer Anlage, eine bestimmte Strommenge oder die tatsächlich erzeugte Energie über einen vereinbarten Zeitraum an ein Unternehmen, einen Energiehändler oder einen anderen Abnehmer zu liefern. Der Vertrag regelt insbesondere die Laufzeit, die Preisbildung, die Liefermengen, Herkunftsnachweise, Bilanzierungsfragen und die Folgen von Abweichungen. Häufig werden PPAs für mehrere Jahre abgeschlossen. Der Strompreis kann während der gesamten Laufzeit feststehen, an einen Marktpreis gekoppelt sein oder aus festen und variablen Bestandteilen bestehen. Beim physischen PPA wird der erzeugte Strom tatsächlich über das öffentliche Netz oder eine direkte Leitung an den Abnehmer geliefert. Beim finanziellen bzw virtuellen PPA findet dagegen vor allem ein finanzieller Ausgleich zwischen einem vereinbarten Preis und dem Marktpreis statt. Für den Anlagenbetreiber kann ein langfristiger Abnahmevertrag besser planbare Einnahmen schaffen und die Finanzierung eines neuen PV-Projekts erleichtern. Der Abnehmer kann sich im Gegenzug langfristig erneuerbaren Strom und besser kalkulierbare Preise sichern. Risiken entstehen insbesondere durch schwankende Stromerträge, veränderte Marktpreise, Ausfälle, Bonitätsprobleme oder eine ungünstige Vertragsgestaltung. Deshalb sind genaue Regelungen zu Prognosen, Minder- und Mehrmengen, Sicherheiten, Kündigungsrechten und der Zuordnung von Herkunftsnachweisen wesentlich. PPAs fördern damit einen stärker marktfinanzierten Ausbau erneuerbarer Energien, sind jedoch rechtlich und wirtschaftlich deutlich komplexer als gewöhnliche Stromlieferverträge.