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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

Betrieb und Überprüfung von Lüftungs- und Klimaanlagen

Bei der Übergabe einer Lüftungsanlage bzw Klimaanlage sind folgende Prüfungen vorzunehmen:

  • Eine Vollständigkeitsüberprüfung
  • Eine Funktionsprüfung
  • Eine Funktionsmessung
  • Die Erstellung eines Berichts

Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung sind folgende Prüfungen vom Techniker vorzunehmen:

  • In erster Linie ist ein Vergleich zwischen der erbrachten Leistung und dem abgeschlossenen Vertrag vorzunehmen.
  • Weiters ist eine Prüfung im Hinblick auf die Einhaltung von technischen und behördlichen Regeln und Auflagen durchzuführen.
  • Es ist der Reinheitszustand der Lüftungsanlage oder Klimaanlage zu überprüfen.
  • Auch ist eine Prüfung bezüglich Zugänglichkeit der Lüftungsanlage oder Klimaanlage für den Betrieb, für die Reinigung und für die Wartung vorzunehmen.
  • Zuletzt sind die Unterlagen für den Betreiber der Lüftungsanlage bzw Klimaanlage zu überprüfen. Zu diesen Unterlagen gehören im Wesentlichen die grundlegenden Planungsdaten, die Bestandsunterlagen und die Unterlagen für den Betrieb und für die Wartung der Lüftungsanlage bzw der Klimaanlage.

Bei der Funktionsprüfung ist die Betriebsfähigkeit der Lüftungsanlage bzw der Klimaanlage vorzunehmen. Im Rahmen der Funktionsprüfung erfolgt die Prüfung des richtigen Einbaus aller Einbauteile wie beispielsweise Filter, Ventilatoren, Absperrklappen, Brandschutzklappen und dergleichen. Für die Funktionsprüfung der Anlage ist die Norm EN 12599 zugrunde zu legen.

Um eine ordnungsgemäße Funktionsprüfung gewährleisten zu können, ist das Vorliegen folgender Voraussetzungen notwendig:

  • Fertigstellung der Lüftungsanlage bzw der Klimaanlage, sodass diese betriebsbereit ist.
  • Die Einregulierung der Luftmengen in der Lüftungsanlage bzw in der Klimaanlage muss gewährleistet sein.
  • Es sind auch alle Regelungsfunktionen vorhanden. Zu den Regelungsfunktionen gehört das Heizen, das Kühlen und das Befeuchten etc.
  • Die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen wie Frostschutz, Brandschutzklappen, Ventilatordruckschalter und dergleichen ist gegeben.
  • Es besteht eine Energieversorgung, beispielsweise in Form von Strom.
  • Die Messstellen und Messgeräte sind vorhanden.
  • Die Bereitstellung der Messprotokolle und der technischen Unterlagen ist gewährleistet.

Sinn und Zweck der Funktionsmessung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass die Lüftungsanlage bzw die Klimaanlage die Voraussetzungen erfüllt, die an sie gestellt werden und die erforderlichen Sollwerte eingehalten werden.

Die Funktionsmessung gliedert sich in einzelne Einzelmessungen. Dabei ist es erforderlich, dass die Einzelmessungen an verschiedenen Stellen und in einer bestimmten Anzahl vorgenommen werden. Der Funktionsmessung wird die Norm EN 12599 zugrunde gelegt.