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Neu Dokument-ID: 1096614

Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Allgemeine Abwasserverordnung – AAEV

Diese Verordnung gilt für die Einleitung von

  • Abwasser
  • Mischwasser
  • Niederschlagswasser, mit welchem Schadstoffe von der Landoberfläche eines Einzugsgebietes in ein Gewässer abgeschwemmt werden, die überwiegend durch menschliche Tätigkeiten in diesem Einzugsgebiet entstanden sind
  • Grundwasser oder Tiefengrundwasser, wenn dessen Eigenschaften in Prozessen derart verändert wird, dass es Fließgewässer in ihrer Beschaffenheit zu beeinträchtigen oder zu schädigen vermag
  • Sickerwasser aus Abfalldeponien
  • Wässrigen Kondensaten ausgenommen Niederschlagswasser

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