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Johannes Thurner | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.7.2 Arbeiten auf Baustellen vor Übergabe bzw Betriebsaufnahme

Wird ein Objekt neu errichtet, so sind viele verschiedene Gewerke gleichzeitig und zu unterschiedlichen Zeitpunkten vor Ort beschäftigt. Da das Objekt noch nicht bewohnt ist bzw die Anlage noch nicht in Betrieb ist, muss auf Betriebsausfall und Gefährdung Dritter noch keine Rücksicht genommen werden. Da jedoch von einigen Gewerken auf der Baustelle Heißarbeiten durchgeführt werden, können Brände auch auf einem in Bau befindlichen Objekt Mitarbeiter der eigenen Firma sowie Mitarbeiter anderer Firmen gefährden. Damit das Risiko eines Brandausbruches sowie eine Gefährdung von Personen durch einen Brand auf einer Baustelle so gering wie möglich gehalten wird, sind alle Gewerke angehalten die – meistens im SiGe-Plan festgehaltenen – Maßnahmen für den Brandschutz umzusetzen. Hier wieder einige Maßnahmen, die brandschutztechnisch auf Baustellen in jedem Fall umzusetzen sind.

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