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Neu Dokument-ID: 1096617

Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6 Arbeitnehmerschutzrechtliche Vorgaben

Auch in diesem Rechtsbereich gibt es keine konkrete Prüfverpflichtung für Sanitäranlagen. Allerdings hat gem § 17 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass „die Arbeitsstätten einschließlich der Sanitär- und Sozialeinrichtungen“ ordnungsgemäß instand gehalten und gereinigt werden.

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