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Dokument-ID: 1111920
5.7.1 Auswärtige Arbeitsstellen in einer bewohnten Wohnanlage bzw bei einer in Betrieb stehenden Anlage
Installationsarbeiten werden häufig in Wohn- oder Betriebsgebäuden durchgeführt, die während dieser Arbeiten entweder bewohnt sind oder der Betrieb des Unternehmens während der Tätigkeit fortgeführt wird. Bevor Tätigkeiten in einem solchen Bereich durchgeführt werden, ist es ratsam, sich über die in der Wohnanlage bzw im Betrieb geltenden Brandschutzmaßnahmen zu erkundigen. Bei einem einfachen Einfamilienhaus wird das zu keinen größeren Problemen führen. In Wohnanlagen und Betrieben sieht das schon etwas anders aus.