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Einleitung
Unternehmer stehen in der Praxis häufig vor dem Problem, dass die übergebenen Planungs- und Ausschreibungsunterlagen unvollständig sind oder das Bauvorhaben auf Basis der vorliegenden Form nicht umsetzbar ist. Dabei stellen sich unter anderem die Fragen, wer in diesen Fällen für eine Überarbeitung der Unterlagen zuständig ist und ob den Auftragnehmer eine Prüf- und Warnpflicht trifft? Wer haftet für Mängel, die aufgrund von fehler- oder lückenhaften Unterlagen entstehen? In diesem Kapitel wird sowohl auf die Besonderheiten im Zusammenhang mit unklaren oder unvollständigen Planungs- und Ausschreibungsunterlagen bei öffentlichen Auftragsvergaben, als auch bei privaten Bauaufträgen eingegangen.