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Dokument-ID: 1096519
3.1 Gesetzlich verordnete Instandhaltungspflicht gem § 13 AStV
Pflicht für Lüftungsanlagen in Arbeitsstätten
Vitales Eigeninteresse eines jeden Lüftungsanlagenbetreibers ist die einwandfreie Funktion der betriebenen RLT-Anlage. Mechanische Lüftungsanlagen, welche Arbeitsstätten mit hygienischer Raumluft versorgen sollen, sind laut § 13 AStV 1 x jährlich, längstens jedoch alle 15 Monate nach dem Stand der Technik zu prüfen. Damit ist die Inspektion und dazugehörige Bewertung jedes Abschnittes und jedes Elementes in der Lüftungstechnik gemeint.