© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1096420

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Haftung eines Geschäftsführers in einer Offenen Gesellschaft (OG)

Eine Offene Gesellschaft (OG) ist eine nach § 105 Unternehmensgesetzbuch (kurz: UGB) unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei denen die Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die offene Gesellschaft ist rechtsfähig. Dies bedeutet, dass sie Rechte erwerben und Schulden aufnehmen kann sowie vor Gericht geklagt werden oder auch selbst klagen kann. Die Gesellschaft kann jeden erlaubten Zweck haben.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch HKLS in unserem Shop! Zum Shop