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Dokument-ID: 1096584
1.8 Oberösterreich
Das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (Oö. LuftREnTG) regelt die Überprüfungen von Feuerungsanlagen. Soweit durch Bestimmungen dieses Landesgesetzes der Zuständigkeitsbereich des Bundes, insbesondere in den Angelegenheiten des Immissionsschutzes, des Gewerbes und der Industrie, des Wasserrechts oder des Dampfkessel- und Kraftmaschinenwesens berührt wird, sind sie so auszulegen, dass sich keine über die Zuständigkeit des Landes hinausgehende Wirkung ergibt.