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Dokument-ID: 1096532
3.2.3 Praxistipps
Praxistipps:
- Achten Sie darauf, welches Folgeinteresse das ausführende Unternehmen haben könnte. Beispielsweise sind Lüftungsreiniger für die Durchführung von Hygieneinspektionen in den meisten Fällen denkbar ungeeignet. Entweder wird die Hygieneinspektion zweckentfremdet, um ein Konkurrenzunternehmen zu diskreditieren oder um einen Reinigungsauftrag zu erzwingen. In beiden Fällen steht nicht das Interesse des Auftraggebers im Vordergrund.
- Reinigung und Inspektion sollte nicht in Personalunion stattfinden. Auch auf Beziehungen von vermeintlich unabhängigen Anbietern zu befreundeten Reinigungsunternehmen ist entsprechend zu achten.
- Entscheiden Sie sich für einen unabhängigen und fachkundigen Anbieter. Die fachliche Eignung sollte nicht ausschließlich durch eine VDI-Zertifizierung belegt werden, sondern durch genaue Kenntnis der Richtlinie VDI 6022.