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Dokument-ID: 1275531
7 Pauschalierung
Basispauschalierung
Voraussetzung für die Basispauschalierung ist, dass
- keine Buchführungspflicht besteht,
- nicht freiwillig eine doppelte Buchhaltung geführt wird,
- der Vorjahresumsatz des Betriebes nicht mehr als EUR 420.000,– (2025: 320.000,–, bis 2024: EUR 220.000,–) betragen hat und
- aus der Steuererklärung hervorgeht, dass die Pauschalierung in Anspruch genommen wird.