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1.3 Begünstigter Herstellungsaufwand
Die maximalen Anschaffungskosten betragen EUR 1,000.000,– pro Jahr.
Wird der Steuerveranlagung (Einkünftefeststellung) eine Steuererklärung zugrunde gelegt, muss der Investitionsfreibetrag in der Erklärung an der dafür vorgesehenen Stelle ausgewiesen werden. Die Berücksichtigung des Investitionsfreibetrages soll – entsprechend der geltenden Rechtslage zum Gewinnfreibetrag – nicht an den Eintritt der (ersten) Rechtskraft gebunden sein; für Änderungen nach Eintritt der Rechtskraft gelten die allgemeinen Regelungen der BAO. Bei Wirtschaftsgütern, für die der Investitionsfreibetrag geltend gemacht wird, ist dieser im Anlageverzeichnis bzw in der Anlagekartei auszuweisen. Das Anlageverzeichnis bzw die Anlagekartei soll der Abgabenbehörde auf Verlangen vorzulegen sein.