© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 703056

2.8 Beispiele: C-Blatt
C-Blatt: Wiederkaufsrecht

- Wiederkaufsrecht: früherer Eigentümer hat das Recht, unter bestimmten Bedingungen die Liegenschaft (zum gleichen Preis, wenn nichts anderes vereinbart) zurückzukaufen
- Meist Gemeinde oder Kirche, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist das Grundstück verbaut wird
- Einsichtnahme in die Urkunde erforderlich
- Für Wiederkaufsrechte für Bauorganisatoren, Genossenschaften, die vor dem WEG 1975 vereinbart wurden, („Knebelungsvereinbarungen“) muss der Berechtigte die Zustimmung zur Löschung erteilen.
- Hier: Wiederkaufsrecht gilt für gesamte EZ