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3.7 Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen
Diese Bestimmung gibt es nur in Wien. Sie ist nunmehr fakultativ. Die Bekanntgabe gilt 18 Monate ab Ausstellungsdatum. Wird innerhalb der Gültigkeitsdauer von demselben Antragsteller erneut eine Bekanntgabe beantragt und hat sich der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht geändert, wird ein Duplikat ausgestellt. Dieses verlängert nicht die Gültigkeitsdauer. Wird keine Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen vorgelegt, gelten die im Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Bestimmungen des Bebauungsplanes. Das Ansuchen kann formlos, dh ohne Vorlage einer Grundbuchsabschrift und ohne Lageplan eingebracht werden.