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Dokument-ID: 1064628
9 Benützung des Nachbargrundes
Zur Umsetzung von Bauvorhaben ist es des Öfteren erforderlich den Grund des Nachbarn zu betreten bzw muss der Luftraum über dem Nachbargrund in Anspruch genommen werden. Die einzelnen Gesetze kennen hier Regelungen aufgrund derer der Nachbar diese Inanspruchnahme zu dulden hat.