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1.1 Das EU-Klimagesetz
Das EU-Klimagesetz (Verordnung [EU] 2021/1119) bezieht sich auf das Pariser Klimaabkommen der Vereinten Nationen von 2015 (globales 1,5° C-Klimaziel), und legt das verbindliche EU-Klimaziel fest, bis 2050 klimaneutral zu sein. Es enthält ein Zwischenziel bis 2030, das vorsieht, die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % („Fit-for-55“) im Vergleich zu 1990 zu senken. Für die Zeit nach 2050 strebt die EU negative Emissionen an, also einen Netto-Abbau von Treibhausgasen aus der Atmosphäre. Das Gesetz beinhaltet ein System zur Überwachung und Anpassung der Fortschritte, richtet einen wissenschaftlichen Beirat ein und fordert die Mitgliedstaaten auf, langfristige Strategien zu entwickeln.