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Dokument-ID: 1064395
2 Der Mietvertrag
Der Mietvertrag ist ein Konsensualvertrag, der durch Willensübereinstimmung über den Mietgegenstand und den Mietzins zustande kommt. Mietverträge können prinzipiell auch mündlich abgeschlossen werden, allerdings ist aus Beweisgründen jedenfalls Schriftform zu empfehlen. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist für die Befristung von Verträgen die Schriftlichkeit vorgesehen; mündlich vereinbarte Befristungen sind nicht durchsetzbar. Der Vertrag gilt dann als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.