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Neu Dokument-ID: 1064625

Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4 Erteilung der Baubewilligung und Planwechselbewilligung

Schriftform

Mit Ausnahme von Salzburg und Vorarlberg ist die Erlassung der Baubewilligung in Schriftform vorgeschrieben. Steiermark und Vorarlberg fordern nicht die Rechtskraft der Baubewilligung für den Baubeginn.

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