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6.2.8 Fazit und Zusammenfassung
Eine zentrale Änderung der neuen CPR VO liegt in den Basisanforderungen zur Leistungserklärung im Hinblick auf ein umfangreiches Set an Umweltindikatoren. Diese müssen zukünftig von dritter Stelle verifiziert werden und verpflichtend in Form eines Digitalen Produktpasses zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig sind diese Indikatoren Grundlage für die CE-Kennzeichnung der auf dem europäischen Binnenmarkt vertriebenen Bauprodukte. Diese Änderung wird schrittweise auf die Produktkategorien der Branche ausgerollt und ist ab dem Vorliegen der zugehörigen Normen rechtsgültig. Nach Abschluss dieses Harmonisierungsprozesses wird spätestens 2040 der Übergang von der alten Bauprodukteverordnung aus dem Jahr 2011 zur neuen BauPVO abgeschlossen sein.