© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1065844
4.4 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
Das FAGG gilt für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte) zwischen Unternehmern und Verbrauchern (iSd § 1 KSchG). • [Fußnote: Abgestellt wird also auf den Verbraucherbegriff des KSchG und nicht auf den engeren unionsrechtlichen Verbraucherbegriff, der etwa Gründungsgeschäfte von natürlichen Personen nicht umfasst (vgl § 1 Abs 3 KSchG).]