© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1046571

Brigitte Berchtold - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.2 Festsetzung und Änderung der Nutzwerte

Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts

Grundlage für die Nutzwertfestsetzung ist die konkrete Widmung (zB welches Zubehör-Wohnungseigentum oder welcher Kfz-Stellplatz ist welcher Wohnung zuzuordnen). Diese ist von sämtlichen Wohnungseigentümern im Wohnungseigentumsvertrag festzulegen und kann auch nur von allen gemeinsam abgeändert werden. Die Widmung ist daher eine privatrechtliche Vereinbarung, die auch konkludent (stillschweigend, dh durch Handlungen, die eindeutig einen bestimmten Willen erklären lassen) erfolgen kann (zuletzt OGH 15.05.2018, 5 Ob 179/17k). Der Rechtsakt der Widmung selbst ist – im Gegensatz zum Wohnungseigentumsvertrag – an keine Formvorschriften gebunden (OGH 14.6.2021, 5 Ob 54/21h).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Immobilien in unserem Shop! Zum Shop