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Raimund Neuwirther - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Grundbuch im Überblick

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Es wird von den Bezirksgerichten geführt und steht in Verbindung mit dem von den Vermessungsämtern geführten Kataster. Letzterer gliedert sich in Katastralgemeinden, die meist kleiner sind als die Gebiete der politischen Gemeinden. Ein Grundstück ist nun jener Teil einer Katastralgemeinde, der im Kataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist. Im Grundbuch sind Grundstücke mit identen Eigentums- und Belastungsverhältnissen in Grundbuchskörpern (Liegenschaften) zusammengefasst.

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