© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1183280

Benedikt Suhsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.5 Grundbuch

Rechte an einem Grundstück dürfen nach § 27 im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn dem Grundbuchsgesuch angeschlossen ist:

  • Rechtskräftige Genehmigung oder ein Vermerk bzw eine Bestätigung gem § 15 Abs 4,
  • Bestätigung der Erklärung gem § 15a Abs 4 oder
  • Eine rechtskräftige Entscheidung oder eine Bestätigung (Negativbescheinigung), woraus sich ergibt, dass der Rechtserwerb keiner Genehmigung oder Erklärung bedarf

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Immobilien in unserem Shop! Zum Shop