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Neu Dokument-ID: 1065017

Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.3 Grunderwerb durch Ausländer

Genehmigungspflicht

Der Erwerb folgender Rechte durch Ausländer bedarf der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung:

  • Eigentum an Grundstücken/Superädifikaten/Baurechte
  • Gebrauchsrecht, Fruchtnießungsrecht, Wohnungsrecht und Bestandrecht an Grundstücken, ausgenommen das Bestandrecht an Räumlichkeiten, die ständig zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfs des Rechtserwerbers und seiner Familienangehörigen dienen
  • Sonstige Rechte, die Nutzung von Wohn- und Geschäftsräumen zum Gegenstand haben, ausgenommen an Räumlichkeiten, die ständig zur Deckung eines ganzjährigen Wohnungsbedarfs des Rechtserwerbers und seiner Familienangehörigen dienen
  • Beteiligungen an GmbH/eingetragenen Personengesellschaften, sofern dies dazu führt, dass an der Gesellschaft überwiegend Ausländer beteiligt sind – dies gilt nur für Gesellschaften mit Grundvermögen in Vorarlberg, dessen überwiegender Teil, gemessen am Einheitswert, vor weniger als fünf Jahren erworben wurde
  • Pfandrecht an Grundstücken oder Bauwerken, sofern es nicht von Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen ist

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